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Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries zum Insolvenzantrag von Air Berlin.

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Bundesregierung zur Air Berlin-Insolvenz

Bundesregierung zur Air Berlin-Insolvenz

Nach dem Insolvenzantrag von Air Berlin geht der Flugbetrieb bei der Fluglinie zunächst wie geplant weiter. Möglich wird das durch einen millionenschweren Übergangskredit des Bundes. Von Arne Meyer-Fünffinger

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Arne Meyer-Fünffinger

Alle Air-Berlin-Flüge heben auch weiterhin ab, die Flugpläne behalten Gültigkeit – sowohl die Fluglinie selbst als auch die Bundesregierung haben unmittelbar nach Bekanntwerden des vom Unternehmen gestellten Insolvenzantrages betont, dass sämtliche Kunden der Airline ihre Flüge wie geplant antreten können.

Reisende brauchen keine Alternative

Zehntausende Reisende und Urlauber, so das Bundeswirtschafts- und das Bundesverkehrsministerium in einer gemeinsamen Pressemitteilung, hätten sonst vor der fast unlösbaren Aufgabe gestanden, sich in der Haupturlaubszeit nach einer Alternative umzusehen. Air Berlin fliegt weiter, weil der Bund über die KfW einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zur Verfügung stellt, abgesichert durch eine Bürgschaft des Bundes.

Zypries: Kredit reicht zunächst für drei Monate

Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries sagte, mit dieser Summe sei der Flugbetrieb zunächst für die nächsten drei Monate gesichert. Die öffentliche Hand stellt diese Summe auch deswegen zur Verfügung, weil es zumindest für Teilbereiche der seit langem kriselnden Airline Übernahmeinteressenten gibt, darunter die Lufthansa. Diese Verhandlungen seien sehr weit fortgeschritten, so die Ministerin weiter. Mit anderen Worten: Die öffentliche Hand ist guter Dinge, das geliehene Geld wieder zurückzubekommen. Grund für diese Entwicklung: Der Air-Berlin-Partner Etihad hatte zuvor den Geldhahn zugedreht.