Seit Januar laufen im Inntal Erkundungsbohrungen für eine neue Bahntrasse des Brenner-Nordzulaufs. Neubeuern weigert sich jedoch, die Bahn auf öffentlichem Grund bohren zu lassen. Nun teilt die DB mit, sie werde eine behördliche Duldungsanordnung erwirken.
Probebohrung auf Gelände der Neubeurer Kläranlage wird verweigert
Die Bahn bedauere diese Entwicklung, so der zuständige Projektleiter, die Bohrung sei aber so wichtig, dass es keine andere Wahl gebe. Im April hatte die Bahn mehrmals versucht, eine Zustimmung im Neubeuerer Gemeinderat für eine Erkundungsbohrung zu erhalten, und zwar auf dem Gelände der örtlichen Kläranlage - vergeblich. Auf privatem Gelände durfte die Bahn bereits bohren.
Eisenbahnbundesamt entscheidet über Duldungsanordnung
Jetzt muss die zuständige Behörde, das Eisenbahn-Bundesamt, eine Entscheidung treffen. Es könnte also sein, dass die Gemeinde Neubeuern dazu gezwungen wird, die Bahn bohren zu lassen. Für die weiteren Planungsschritte am Brenner-Nordzulauf ist es laut Deutscher Bahn von entscheidender Bedeutung, den Boden- und Gebirgsaufbau genau zu kennen.