Seit heute früh findet ein bundesweiter Aktionstag des Bundeskriminalamts gegen Hasspostings im Internet statt. Unter anderem werden auch in Memmingen Wohnungen durchsucht und Beschuldigte vernommen. Das teilte das Polizeipräsidium Schwaben Südwest soeben mit.
Ein Posting kann schwere Folgen haben
Den Tätern wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben, etwa die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Beschimpfungen oder fremdenfeindliche Volksverhetzungen. Der „einfache Mausklick“ zur Verbreitung von Hass im Netz kann laut Polizei für die Täter schwerwiegende Folgen haben: Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen wird mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.
Gegen Merkel, gegen Gündogan
Das Netz ist voll davon: Viele hetzen gegen Flüchtlinge, gegen Angela Merkel oder aktuelle gegen die Nationalspieler Özil und Gündogan. Der Unterschied zu berechtigter Kritik: Die Grenze zur Straftat wird überschritten. Beleidigungen, Volksverhetzung oder sogar Aufrufe zu einer Straftat sind die Regel.
Durchsuchungen in zehn Bundesländern
In insgesamt zehn Bundesländern gab es Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen gegen insgesamt 29 Beschuldigte, wie das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden mitteilte. Den mutmaßlichen Tätern wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare im Internet gepostet zu haben.
An dem Einsatz zum dritten bundesweiten Aktionstag gegen Internethetze waren 20 Polizeidienststellen unter anderem in Berlin, Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen beteiligt.
Polizei ermuntert zur Anzeige
Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", warnte das BKA. Das schnelle Löschen von Hasskommentaren, wie es das Anfang dieses Jahres in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz vorsieht, sei genauso wichtig wie die strafrechtliche Verfolgung der Täter.
Das BKA forderte dazu auf, die Bekämpfung von Hass im Netz zu unterstützen.
Wer im Internet und in sozialen Netzwerken auf Hass, Hetze und verbale Gewalt stoße oder sogar Opfer solcher Taten werde, solle Anzeige bei der Polizei erstatten.