Zuerst soll am Kemptener Landgericht ein psychiatrischer Gutachter dazu gehört werden, ob er für den Angeklagten bei einer möglichen Verurteilung zu einer Haftstrafe eine anschließende Sicherungsverwahrung empfehlen würde. Nach der Aussage des Experten sind die Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger geplant.
Tat als Unfall dargestellt
Der in Deutschland geborene Serbe soll am 19. Juni vergangenen Jahres die Nachbarin seiner Ex-Freundin vergewaltigt haben. Um die Tat als Unfall zu tarnen, ertränkte er die Frau laut Anklage anschließend in ihrer Badewanne. Zu Prozessbeginn hatte der 35-Jährige zugegeben, für den Tod der Frau verantwortlich zu sein. Er stellte die Tat aber eher als Unfall dar denn als kaltblütigen Mord und bestritt, die 22-Jährige vergewaltigt zu haben.
Nach der Tat hatte sich der Mann zunächst nach Serbien abgesetzt, stellte sich später aber über seinen Anwalt der Polizei.