Der geplante neue Straftatbestand sieht harte Strafen für Cyberangriffe vor. Wer unbefugt in fremde Computer, Smartphones oder auch internetfähige Haushaltsgeräte eindringt, soll demnach mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Mit dem "digitalen Hausfriedensbruch" will der Bundesrat vor allem gegen sogenannte Botnetze vorgehen. Darunter versteht man den Zusammenschluss von vielen gehackten Computern im Internet. Die User bekommen in der Regel nicht mit, dass ihr Gerät für kriminelle Machenschaften missbraucht wird.
Bereits 40 Prozent aller IT-Systeme in Deutschland infiziert
Initiiert hat den Gesetzentwurf das Bundesland Hessen. Laut der dortigen Landesregierung bietet das Strafgesetzbuch bei der Cyberkriminalität viele Schlupflöcher. Im Gesetzentwurf heißt es, Schätzungen zufolge seien bis zu 40 Prozent aller IT-Systeme in Deutschland schon mit einer Schadsoftware verseucht. IT-Endgeräte sollten aber mindestens ebenso unter Schutz stehen wie Häuser und Fahrzeuge. Derzeit seien sogar Fahrräder besser geschützt als Computer, sagt die hessische Justizministerin Kühne-Hörmann (CDU).
Bundesrat startet zweiten Anlauf
Wenn der Bundesrat dem Entwurf aus Hessen zustimmt, muss als nächstes der Bundestag über den "digitalen Hausfriedensbruch" entscheiden. Es ist bereits der zweite Anlauf. Schon vor eineinhalb Jahren hatte die Länderkammer den Gesetzentwurf verabschiedet und an den Bundestag verwiesen. Dort war er aber bis zur Bundestagswahl im letzten Herbst nicht auf die Tagesordnung gekommen.