Ärztliche Zwangsbehandlungen müssen nicht nur in Kliniken stattfinden

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen verkündet. Danach muss diese Zwangsbehandlung von Betreuten nicht ausschließlich in Kliniken stattfinden. Das war bislang gesetzlich vorgeschrieben. Die medizinischen Behandlungen gegen den Willen der Patienten können nun auch in Pflegeheimen oder im häuslichen Umfeld stattfinden. Das gilt laut dem Urteil, wenn den Betroffenen im Krankenhaus "erhebliche Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit" drohen, außerhalb der Klinik aber nicht. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Zwangsmaßnahmen im Pflegeheim oder Zuhause richtig durchgeführt werden. Jährlich werden geschätzte 4.000 Patienten ohne ihr Einverständnis zwangsbehandelt. Vor allem geht es um die Gabe von Medikamenten an psychisch Kranke und Demenzpatienten.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.11.2024 11:00 Uhr

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