AfD scheitert mit Klagen um Ausschussvorsitzende

Karlsruhe: Die Rechte der AfD-Bundestagsfraktion sind nicht dadurch verletzt, dass sie keine Vorsitzenden der Bundestagsausschüsse stellt. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist die Partei mit zwei entsprechenden Klagen gescheitert. Zum einen unterlag der AfD-Abgeordnete Brandner mit einer Klage gegen seine Abwahl als Vorsitzender des Rechtsausschusses. Zum anderen scheiterte die AfD-Fraktion, die sich dagegen gewehrt hatte, dass sie keinen Ausschussvorsitzenden stellt. Entsprechend ihrer Fraktionsstärke würden ihr eigentlich drei dieser Posten zustehen. - Bundestagsausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu besetzt. An die AfD waren der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Alle drei AfD-Kandidaten verfehlten jedoch in einer geheimen Wahl die erforderliche Mehrheit der anderen Fraktionen deutlich.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.09.2024 12:00 Uhr

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