AfD verhängt Auftrittsverbot für Europa-Spitzenkandidaten Krah

Berlin: Der Europawahl-Spitzenkandidat der AfD, Krah, hat nach den neuesten Vorwürfen sein Amt im Bundesvorstand niedergelegt. Das melden mehrere Medien übereinstimmend. Trotzdem bleibt er Spitzenkandidat der AfD für die Europawahl, denn laut Wahlrecht kann ein Kandidat nur dann von der Wahlliste gestrichen werden, wenn er stirbt oder von einem Gericht zu einer höheren Strafe verurteilt wird. Krah kündigte aber an, auf weitere Auftritte im Wahlkampf zu verzichten. Zuvor hatten die französischen Rechtsnationalisten angekündigt, im Europaparlament in Zukunft nicht mehr mit der AfD zusammenzuarbeiten. Der Wahlkampfleiter des Rassemblement National, Loubet, sagte, man wolle nach der Europawahl nicht mehr mit der AfD in einer Fraktion sitzen. Grund für den Bruch ist eine Aussage Krahs. Er hatte in einem Interview gesagt, nicht alle, die im Zweiten Weltkrieg in der SS gewesen seien, seien automatisch Verbrecher. Diese Äußerungen lösten in Frankreich Entsetzen aus.

Sendung: BR24 Nachrichten, 22.05.2024 10:15 Uhr

Zur BR24 Startseite