BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook

Karlsruhe: Der Bundesgerichtshof hat nach einem umfangreichen Datendiebstahl bei Facebook die Rechte der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer gestärkt. Der BGH entschied, dass Facebook-Nutzer, deren persönliche Daten in den Jahren 2018 und 2019 illegal abgegriffen und im Internet verbreitet wurden, grundsätzlich Schadenersatz von dem Konzern verlangen können. Laut diesem Grundsatzurteil stellt die unerlaubte Verbreitung der Daten im Netz einen immateriellen Schaden dar, der Schadenersatzansprüche zur Folge hat. Dazu genüge der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten, es müsse kein konkreter wirtschaftlicher Schaden entstanden sein. Unbekannte hatten bei Facebook eine Funktion zur Freunde-Suche ausgenutzt und die Daten von mehr als 500 Millionen Nutzern abgegriffen. Viele Betroffene klagten, weil die Sicherheitsmaßnahmen aus ihrer Sicht zu lasch waren.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.11.2024 15:00 Uhr

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