Bundestag beschließt Steuervorteile für soziale Vermieter

Berlin: Für Menschen mit geringem Einkommen soll es leichter werden, an eine bezahlbare Wohnung zu kommen. Dazu will die Bundesregierung die Wohngemeinnützigkeit fördern. Unternehmen, Vereine oder gemeinnützige Stiftungen, die vergünstigten Wohnraum bereitstellen, sollen künftig von Steuererleichterungen profitieren. Eine entsprechende Regelung hat der Bundestag im Rahmen des Jahressteuergesetzes beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Laut dem Bauministerium gab es die Wohngemeinnützigkeit in Deutschland bereits bis 1990. Dann wurde sie abgeschafft.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 18.10.2024 20:00 Uhr

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