Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerden gegen Strompreisbremse ab

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Strompreisbremse vor wenigen Minuten zurückgewiesen. Mehrere Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen hatten in Karlsruhe geklagt, weil sie im Jahr 2022 einen Teil ihrer Gewinne abgeben mussten, um die Strompreisbremse zu finanzieren. Die Betreiber argumentierten, dass die Entlastung der Verbraucher über Steuern hätte finanziert werden müssen. Der Vorsitzende Richter Harbarth begründete die Entscheidung des Gerichts mit einer besonderen Ausnahmesituation nach dem russischen Angriff auf die Ukraine und billigte die Gewinnabschöpfung.

Sendung: BR24 Nachrichten, 28.11.2024 10:15 Uhr

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