Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klage ab

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD zur Besetzung von Ausschüssen im Bundestag abgewiesen. Nach Ansicht der Richter hat die Partei keinen Anspruch darauf, die Stelle eines Vorsitzenden in Ausschüssen des Bundestages zu besetzen. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß demnach nicht gegen die Verfassung. AfD stellt im Bundestag keinen einzigen Ausschussvorsitzenden, obwohl ihr nach Fraktionsstärke eigentlich drei zustehen würden. Die Partei hatte deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. - 2019 wurde Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses von den Ausschussmitgliedern abgewählt. Außerdem wurden drei AfD-Kandidaten nicht für die Vorsitze des Innen- und Gesundheitsausschusses sowie des Ausschusses für Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt.

Sendung: BR24 Nachrichten, 18.09.2024 10:45 Uhr

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