Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Dieses Urteil hat der Zweite Senat vor wenigen Minuten verkündet. Damit gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze. Zur Begründung hieß es, im Gesetzgebungsverfahren sei nicht ausreichend begründet worden, dass eine Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um knapp 25 Millionen Euro erforderlich war.

Sendung: BR24 Nachrichten, 24.01.2023 10:15 Uhr

Zur BR24 Startseite