"Extremismusklausel" ist laut Gutachten rechtlich möglich

München: Der Landtag kann verfassungsfeindlichen Mitarbeitern die Zahlung von Geldern verweigern. Dafür wäre aber eine neue gesetzliche Grundlage nötig. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, das Landtagspräsidentin Aigner heute vorgestellt hat. Konkret geht es um Mitarbeiter von Abgeordneten oder Fraktionen, die als Extremisten eingestuft werden. Auslöser der Debatte waren Recherchen des BR, die zu dem Ergebnis gekommen waren, dass die AfD-Fraktion im Bundestag und im Landtag Mitarbeiter beschäftigt, die in rechtsextremen Organisationen aktiv sind. Bisher fehlt dem Landtag die rechtliche Möglichkeit, die Auszahlung von Löhnen an diese Mitarbeiter zu verweigern. Geplant ist nun eine Extremismusklausel im Gesetz, mit der die Auszahlung von Geldern gestoppt werden kann. Voraussetzung dafür sind laut Gutachten mehrere Gesetzesänderungen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.07.2024 15:00 Uhr

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