München: Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Hoffnungen von Wirecard-Aktionären auf Schadenersatz gedämpft. Nach vorläufiger Einschätzung könnten zahlreiche Forderungen von Kapitalanlegern als - so wörtlich - "unbestimmt und daher unzulässig abzuweisen sein", erklärte das Gericht bei einer Verhandlung. Auch sei ein Katalog von Vorwürfen, die das Landgericht München zusammengefasst hatte, juristisch dürftig. Auf dem Muster-Verfahren ruhen die Hoffnungen zehntausender Wirecard-Aktionäre. Nach der Pleite des Dax-Konzerns im Sommer 2020 meldeten sie Schadenersatzforderungen von insgesamt 8,5 Milliarden Euro an. Ob Ansprüche bestehen, will das Gericht Ende Februar entscheiden. Das Münchner Unternehmen soll über Jahre Scheingeschäfte in Milliardenhöhe verbucht und so den Umsatz künstlich aufgebläht haben.