Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen ist verfassungswidrig

Karlsruhe: Laut Bundesverfassungsgericht muss das Gesetz zum Verbot von Kinderehen nachgebessert werden. Die Richter urteilten, dass die pauschale Nichtigkeit von Ehen von Unter-16-jährigen nicht verfassungsgemäß sei. Der Gesetzgeber habe die Folgen einer automatischen Unwirksamkeit nicht bedacht, zum Beispiel den Wegfall von Unterhaltsansprüchen für minderjährige Partner. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte das Gesetz zum Verbot von Kinderehen 2017 vor dem Hintergrund gestiegener Flüchtlingszahlen verabschiedet. Nach dieser Regelung sind Ehen von Unter-16-Jährigen automatisch unwirksam. Im Fall eines syrischen Paares hatte der Bundesgerichtshof Bedenken bei der Anwendung der Vorschrift.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.03.2023 10:00 Uhr

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