Gesundheitsministerium muss Unterlagen zu Corona-Masken herausgeben

Köln: Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln muss das Bundesgesundheitsministerium Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Corona-Masken herausgeben. Konkret geht es um Gutachten sowie den E-Mail-Verkehr zwischen dem damaligen Gesundheitsminister Spahn und einer Unternehmerin. Hintergrund ist das sogenannte "Open House"-Verfahren von 2020. Mit dem Ausbruch der Pandemie konnte jeder dem Bund für 4 Euro 50 pro Stück FFP2-Masken verkaufen. Geklagt hatte unter anderem ein Unternehmer, dem das Gesundheitsministerium Akteneinsicht verwehrt hatte. Ob bei den Masken-Deals vertragliche Pflichten verletzt wurden, ist Gegenstand mehrerer zivilrechtlicher Klagen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 20.01.2023 19:45 Uhr

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