Karlsruhe ermöglicht Zwangsbehandlungen auch daheim

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von ärztlichen Zwangsmaßnahmen außerhalb von Krankenhäusern gekippt. Zur Begründung hieß es, die gesetzliche Regelung sei mit dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit teils unvereinbar. Wenn Betroffenen erhebliche Beeinträchtigungen durch den Klinikaufenthalt drohten und die medizinische Versorgung etwa zuhause der im Krankenhaus gleiche, sei eine Ausnahme von der Klinik-Pflicht möglich. Dem Gericht lag der Fall einer an paranoider Schizophrenie erkrankten Frau aus Nordrhein-Westfalen vor. Deren Betreuer hatte beantragt, der Frau ein Medikament zuhause verabreichen zu dürfen. Der Transport der Frau in die Klinik habe bei ihr häufig zu einer Retraumatisierung geführt. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2026 eine Neuregelung erlassen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 26.11.2024 14:00 Uhr

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