Landtag muss eine Reihe von Gesetzen für die "Extremismusklausel" ändern

München: Der bayerische Landtag muss eine Reihe von Gesetzen ändern, um künftig verfassungsfeindlichen Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen die Auszahlung von Landtags-Geldern zu verweigern. Zu diesem Ergebnis kommt ein ausführliches Rechtsgutachten zu einer möglichen sogenannten Extremismusklausel, das Landtagspräsidentin Aigner in München vorgestellt hat. Der Verfasser, Professor Barczak von der Universität Passau, unterstrich jedoch, dass der Gesetzgeber in Bayern gefragt sei, diese Extremismusklausel zu verankern. Denn dazu müssten das Abgeordneten-, das Fraktions- und das Verfassungsschutzgesetz geändert werden. Aigner unterstrich, dass man gemeinsam eine Lösung innerhalb eines Jahres finden könne. Anlass für die Debatte war ein Bericht des Bayerischen Rundfunks. Der hatte darauf hingewiesen, dass die AfD im Bundestag und im bayerischen Landtag Mitarbeiter beschäftigt, die in Organisationen aktiv sind, die von Verfassungsschutzämtern als rechtsextrem eingestuft würden.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 29.07.2024 14:00 Uhr

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