Söder sieht "Wermutstropfen" im Karlsruher Urteil zum Wahlrecht

München: CSU-Chef Söder hat eingeräumt, dass seine Partei mit der Klage vor dem Verfassungsgericht gegen das Bundeswahlrecht nur teilweise erfolgreich war. Im Gespräch mit BR24 bezeichnete er es als "Wermutstropen", dass die Karlsruher Richter die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition weitgehend bestätigt haben. Diese sieht unter anderem vor, dass Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht in den Bundestag kommen, wenn es durch das Zweitstimmen-Ergebnis ihrer Partei nicht gedeckt ist. Erfreut zeigte er sich aber, dass das Verfassungsgericht die Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel verworfen hat. Demnach zieht eine Partei mit drei gewonnen Direktmandaten in den Bundestag ein, obwohl sie eigentlich bei den Zweitstimmen bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde nicht genommen hat. Neben der CSU hatte auch CDU und die Linke in Karlsruhe geklagt. Politiker der Ampel-Fraktionen werteten es als Erfolg, dass Karlsruhe das Ziel der Reform, nämlich einen kleineren Bundestag, bestätigt hat.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.07.2024 23:00 Uhr

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