Studierende können kein höheres Bafög einklagen

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Studierende keine höhere Bafög-Unterstützung einklagen können. Das Grundgesetz sichere zwar ein Existenzminimum, garantiere aber kein Anrecht auf mehr Geld fürs Studium, teilten die Karlsruher Richter mit. Zugleich betonte das Gericht, dass der Staat für gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen sorgen muss. Die Politik habe aber viele Möglichkeiten, wie sie das umsetze. Bildungsministerin Stark-Watzinger begrüßte, dass der Beschluss Klarheit schafft.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 30.10.2024 18:00 Uhr

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