Ein Mitarbeiter ist länger krank, eine Mitarbeiterin will nach der Geburt eine Zeit lang im Job aussetzen oder die Firma bekommt ein halbes Jahr lang Forschungsgelder für ein Projekt: Das alles sind Gründe, die das Teilzeit- und Befristungsgesetz anerkennt. Der Arbeitgeber darf sich einen neuen Mitarbeiter suchen und muss ihn nur so lange beschäftigen, wie der Grund andauert. Im Arbeitsvertrag wird das geregelt. Daneben gibt es eine weitere Art der Befristung.
"Sachgrundlose Befristung" als weitere Möglichkeit
Sie gilt für höchstens zwei Jahre und der Betroffene darf nicht zuvor schon beim selben Arbeitgeber in der Personalliste gestanden haben. Will der Betrieb die Kraft nach den zwei Jahren weiter beschäftigen, dann muss er sie unbefristet übernehmen. Die Befristung ohne Grund war zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit eingeführt worden, um den Firmen eine Neueinstellung schmackhaft zu machen. Läuft es nicht so, können sie sie auch wieder loswerden.
Wirtschaft verteidigt das Instrument
Die Firmen bräuchten die Flexibilität. Die Gewerkschaften dagegen fordern, die sachgrundlose Befristung aus dem Gesetz zu strichen. Zu oft werde sie missbraucht von den Betrieben, die für neu eingestellte Kräfte meist weniger zahlen, als für Langgediente.