Unterfranken im Wandel Umbrüche und Veränderungen
Seit 200 Jahren gehen Unterfranken und Bayern gemeinsam durch die Geschichte. Während dieser Zeit ist vieles gewachsen, einiges hat sich verändert – sei es in politischer, sozialer oder wirtschaftlicher Hinsicht.
Die Veränderungen in den einzelnen Bereichen dokumentiert der historische Atlas "Unterfranken in Bayern 1814-2014" ausführlich und anschaulich. "Mit diesem Werk wollen wir das Bewusstsein der breiten Öffentlichkeit für historische und kulturelle Zusammenhänge schärfen", so Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel. Er vertritt den Bezirk Unterfranken, der geographisch identisch mit dem Regierungsbezirk Unterfranken ist, nach außen.
Ein "Landrath" entsteht
Die erste Grundlage für die Selbstverwaltung der Bezirke wurde 1828 mit dem "Landrathsgesetz" geschaffen, das für jeden Regierungsbezirk – damals "Kreis" genannt – die Bildung eines "Landrathes" anordnete. Der Begriff bezeichnete sowohl das Gremium als auch die 24 bis 28 Mitglieder, die für sechs Jahre gewählt und vom König ernannt wurden. Ziel war es, Probleme des Regierungsbezirks zu erörtern und zu lösen. Der erste unterfränkische "Landrath" tagte am 7. Dezember 1829. Zum Präsidenten wurde der Würzburger Bürgermeister Wilhelm Josef Behr ernannt.
Vom Landrath zum Kreistag
1919 trat erstmals in der Geschichte des Kreises eine unterfränkische Vertretung in Würzburg zusammen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, gleichen, freien und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Die Bezeichnung "Landrath" wurde durch die Bezeichnung "Kreistag" ersetzt. 1933 schalteten die Nationalsozialisten per Gesetz das Konstrukt der Selbstverwaltung aus.
1953 beschloss der Bayerische Landtag eine neue Bezirksordnung für den Freistaat und ein Jahr später traten die ersten neugewählten Bezirkstage zusammen. Mit der Bezirksreform 1978 wurden die Bezirke als dritte kommunale Ebene in Bayern selbständig. Seither ist der Bezirkstagspräsident Dienstvorgesetzter der Bezirksbeschäftigten.
Der Bezirk Unterfranken
Er repräsentiert in Bayern nach den Gemeinden und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten die dritte Ebene in der kommunalen Selbstverwaltung. Dabei nimmt er Aufgaben wahr, die das Leistungsvermögen der ersten beiden Ebenen übersteigen. In diesem Zusammenhang betreibt und unterhält der Bezirk öffentliche Einrichtungen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Menschen in Unterfranken notwendig sind. Dazu zählen unter anderem die Bezirkskrankenhäuser in Lohr und Werneck, eine Intensivstation für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Würzburg, sowie orthopädische Kliniken in Würzburg und Werneck. Daneben beteiligt sich der Bezirk Unterfranken an verschiedenen Schulen, betreibt Kultur- und Heimatpflege und fördert verschiedene Maßnahmen.