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Tumulte in Nürnberg

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Abschiebegegner vor Gericht

Einer der Demonstranten, der an der Nürnberger Berufsschule gegen die Abschiebung eines jungen Afghanen protestiert hat, muss sich ab heute vor dem Amtsgericht in Nürnberg verantworten. Der 22-Jährige soll Polizisten angegriffen haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Einem Polizisten soll er einen Zahn ausgetreten haben und einem anderen in den Rücken gesprungen sein. Angeklagt ist er auch wegen "Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte" - ein Delikt, dass mit dem Paragraphen 113/114 des Strafgesetzbuches erst am Tag vor der Demonstration in Kraft trat. Dieses neue Delikt sieht bei einer Verurteilung eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor.

Demo vor dem Gericht

Verantworten muss sich der Mann aber auch wegen Körperverletzung und versuchter Gefangenenbefreiung. Ein linkes Bündnis will kurz vor der Verhandlung in der Nähe des Gerichts eine Kundgebung gegen Polizeigewalt abhalten. Der Einsatz am 31. Mai hatte eine Welle der Kritik ausgelöst. Polizeibeamte hatten auf Anordnung der Regierung von Mittelfranken den jungen Afghanen Asef N. aus der Berufsschule zur Abschiebung abgeholt.

Wer hat Schuld an der Eskalation?

Schüler und später hinzugekommene Demonstranten wollten die Abschiebung mit einer Sitzblockade verhindern. Dabei kam es zu Ausschreitungen. Viele Demonstranten warfen der Polizei unverhältnismäßig hartes Vorgehen vor. Mehrere berichteten, sie seien von Polizeibeamten verletzt worden. Das Innenministerium wiederum bezichtigte linke Demonstranten der Gewalt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird gegen mehrere Demonstranten wegen Körperverletzung ermittelt. Vorwürfe gegen Polizeibeamte hätten sich bislang nicht bestätigt. Es werde aber weiter ermittelt, hieß es. Der 22-jährige Angeklagte ist seit dem Vorfall an der Berufsschule wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Asylantrag wird überprüft

Das Asylverfahren gegen Asef N. wird derzeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg neu geprüft. Wann es eine Entscheidung gibt, ist noch nicht klar. Weil das Ausländeramt dem Jugendlichen keine Ausbildungserlaubnis erteilt, wiederholt er das Theorie-Jahr an der Berufsschule.