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Symbolbild: Rentnerin beim Telefonieren

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Gerichtsurteil: Keine Ratenzahlung für Rentner

Einen neuen Fernseher oder neuen Kühlschrank mit Ratenzahlung zu kaufen, könnte in Zukunft für ältere Menschen schwieriger werden. Laut einem Urteil des Münchner Amtsgerichts dürfen ihnen Händler das Recht auf Ratenzahlung verwehren.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Vormittag am .

Geklagt hatte eine 84-jährige Rentnerin. Sie hatte bei einem Münchner Teleshopping-Fernsehsender und Onlinewarenhaus Schmuck gekauft und bei der Bezahlweise Ratenzahlung gewählt. Das Onlinewarenhaus verwehrte der 84-Jährigen jedoch diese Form des Bezahlens.

Kein Schmerzensgeld

Als Grund gab das Unternehmen das hohe Alter an. Die Zurückgewiesene sah sich diskriminiert und klagte vor dem Amtsgericht München auf 3.000 Euro Schmerzensgeld. Der zuständige Richter gab jedoch dem Unternehmen Recht. Denn: je älter man ist, desto höher das Risiko, dass man stirbt und damit das Geld nicht mehr zurückzahlen kann.