Aus Gründen des Opferschutzes machen die Schule und das Kultusministerium keinerlei Angaben zur Schülerin. Die Angelegenheit sei an die Landesanwaltschaft Bayern abgegeben worden, die für die Prüfung und disziplinarrechtliche Bewertung zuständig ist. Die Disziplinarbehörde hat die Ermittlungen übernommen und prüft derzeit, welche Maßnahmen veranlasst sind, so Oberlandesanwalt Robert Kirchmaier. Neben der Einleitung eines Disziplinarverfahrens kämen hierbei grundsätzlich auch vorläufige Maßnahmen wie eine vorläufige Dienstenthebung und der teilweise Einbehalt von Dienstbezügen in Betracht.
Gerüchte im Umlauf
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat keine Erkenntnisse über ein strafrechtlich relevantes Verhalten, so am Donnerstagnachmittag Staatsanwalt Thorsten Seebach. Auch bei der Polizei läge keine Anzeige vor. Seit Tagen häufen sich die Gerüchte über das Fehlverhalten des Lehrers. Der Fall wird in den sozialen Netzen diskutiert.