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Der Angeklagte tritt mit einer Mütze vermummt vor das Landgericht Regensburg. Im Hintergrund hängt ein Kreuz.

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Heute Urteil im Missbrauchsprozess gegen Ex-Priester erwartet

Heute Urteil im Missbrauchsprozess gegen Ex-Priester erwartet

Im Deggendorfer Prozess gegen einen wegen sexuellen Missbrauchs angeklagten, ehemaligen katholischen Priester wird heute das Urteil erwartet. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine langjährige Haftstrafe beantragt.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Seit zwei Monaten muss sich der 53 Jahre alte Angeklagte in dem Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs vor der Großen Strafkammer verantworten.

Bereits in ihren Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft und die anderen Verfahrensbeteiligten weitgehend einig: Sie forderten übereinstimmend langjährige Haftstrafen und die Unterbringung des Angeklagten in einer psychiatrischen Einrichtung. Genaue Angaben zum geforderten Strafmaß machte das Gericht nicht. 

Angeklagter soll fünf Buben sexuell missbraucht haben

Der aus Wuppertal stammende Mann soll seit Mitte der 90er-Jahre fünf Buben bei insgesamt etwa 100 Gelegenheiten sexuell missbraucht haben. Außerdem soll er versucht haben, eine 18-Jährige zu vergewaltigen.

Mit Blick auf die einschlägigen Vorstrafen des Mannes forderte die Staatsanwaltschaft zudem die Sicherungsverwahrung des Angeklagten nach der Verbüßung seiner Haftstrafe. Ein psychiatrisches Sachverständigengutachten geht davon aus, dass der Angeklagte im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit gehandelt hat. 

Der Mann saß schon einmal im Gefängnis

Der Mann hatte von 2003 bis 2009 nach einem Urteil des Landgerichtes Karlsruhe wegen Sexualstraftaten schon einmal für fünfeinhalb Jahre im Gefängnis gesessen. 2008 war er nach einem kirchengerichtlichen Urteil in Freiburg aus dem Priesterstand entlassen worden.

Ursprünglich war dem Mann auch Urkundenfälschung, Betrug und Missbrauch von Titeln vorgeworfen worden. Er soll sich mindestens 100.000 Euro erschlichen haben, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Diese Begleitdelikte waren bereits im Laufe des Verfahrens wegen der ohnehin zu erwartenden Strafe auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt worden.