Bildrechte: picture-alliance/dpa

Einkaufen

Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Kein verkaufsoffener Sonntag in Ansbach

Der für den 8. April in Ansbach geplante verkaufsoffene Sonntag darf nicht stattfinden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden und damit einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi stattgegeben. Von Ulrike Nikola

Von

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

In Ansbach hatte der Gewerbeverein ein Street Food Festival geplant, bei dem am 8. April die Geschäfte in der gesamten Stadt öffnen sollten. Denn verkaufsoffene Sonntage sind gesetzlich nur erlaubt, wenn sie im Rahmen von Märkten, Messen oder Festivals stattfinden.

Die Richter am Verwaltungsgerichtshof werteten die öffentliche Wirkung des Street Food Festival als zu gering, da es nur auf einzelnen Plätzen in der Ansbacher Altstadt stattfinden sollte. Laut Ladenschlussgesetz muss jedoch die öffentliche Wirkung der Veranstaltung im Vordergrund stehen und nicht die Ladenöffnungen.

Allianz gegen verkaufsoffene Sonntage

Die Gewerkschaft Verdi hat sich mit dem DGB und den Kirchen zur "Allianz für den freien Sonntag" zusammengeschlossen. Sie setzt sich für den Sonntagsschutz ein, weil der Ruhetag eine große soziale Bedeutung habe. Für die Händler hingegen sorgen verkaufsoffene Sonntage für gute Umsätze, da die Menschen Zeit zum Schlendern und Einkaufen haben wie beispielsweise am vorletzten Wochenende beim verkaufsoffenen Sonntag in Fürth.