Im Streit um ein nächtliches Döner-Verkaufsverbot in Kempten hat das Verwaltungsgericht Augsburg noch keine Entscheidung gefällt. Der Kläger-Anwalt bekommt eine Frist von zwei Wochen, in der er Unterlagen zum Lärmschutz in der Kemptener Innenstadt studieren kann.
Unter Vorsitz von Richterin Beate Schabert-Zeidler stellte das Gericht in der mündlichen Verhandlung zweierlei fest: Der Betreiber des beliebten Imbiss' habe verständlicherweise ein Interesse daran, gerade der nächtlichen Kundschaft seine Speisen zu verkaufen. Andererseits gelte generell die Nachtruhe ab 22 Uhr. Die Anwohner müssten vor nächtlichem Lärm geschützt werden.
Ist Straßenverkauf das gleiche wie Döner zum Mitnehmen?
In der Verhandlung ging es deshalb um die Frage, was denn mit "Straßenverkauf" gemeint sei. Den hatte der klagende Döner-Betreiber in den Unterlagen zum Bauantrag zwar ausdrücklich beantragt. Rechtsanwalt Klaus-Dieter Maier erklärte aber, dass sein Mandant sich von der Einschränkung "ab 22 Uhr kein Straßenverkauf" gar nicht betroffen sah: Dieser verkaufe seine Döner auf Wunsch "zum Mitnehmen", nicht aber durch ein Fenster nach draußen wie in einem Kiosk. Auch die Stühle vor dem Imbiss räume der Wirt um 22 Uhr zusammen.
Ganz anders sieht das die Stadt, die den Straßenverkauf in der Baugenehmigung beim Umzug des Lokals innerhalb der Kronenstraße ab 22 Uhr untersagt hatte. Erst durch eine schriftliche Erläuterung der Stadt, so Anwalt Maier, sei deutlich geworden, dass auch ein Verkauf "zum Mitnehmen" verboten werden solle.
Dönerladen-Besitzer kann gegen Baubescheid nicht klagen
Sein Mandant, so der Anwalt, fühle sich von der Stadt hinters Licht geführt. Gegen den rechtskräftigen Baubescheid könne er jetzt gar nicht mehr klagen. Der Rechtsanwalt fragte außerdem, wie der Döner-Gastwirt seine Kunden denn davon abhalten solle, mit ihrem bezahlten Döner das Lokal nach 22 Uhr zu verlassen. Die Anregung der Vorsitzenden Richterin: entsprechende Schilder im Gastraum aufhängen.
Die Vertreterin der Stadt ergänzte, selbst wenn nur ein Teil der nächtlichen Kunden ihren Döner im Lokal – statt davor – verspeisen würde, wäre den lärmgeplagten Anwohnern schon geholfen. Nicht jeder Verstoß müsse vom städtischen Ordnungsdienst überwacht oder geahndet werden.