Mehrere Einreisende mit gefälschten Corona-Testnachweisen hat Bundespolizei an der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden angezeigt.
In die Kopie den eigenen Namen eingetragen
Dokumente zu manipulieren, sei kein Kavaliersdelikt betont die Polizei in diesen Zusammenhang, sondern eine Straftat. Gestern legte ein österreichischer Autofahrer zwar einen negativen Testnachweis vor, dabei handelte es sich aber nur um die Kopie eines echten Gesundheitszeugnisses. Der 40-Jährige hatte offenkundig in der Namenszeile seine eigenen Personalien selbst eingetragen. Dem Mann wurde deshalb die Einreise verweigert und er musste 200 Euro als Sicherheit für das anstehende Strafverfahren hinterlegen.
Datum gefälscht - Arzt erfunden
Schon am Montag hatte ein rumänischer Lkw-Fahrer den Beamten einen negativen Covid-19-Testnachweis gezeigt, bei dem das ursprüngliche Ausstellungsdatum überschrieben war. Weil das Dokument nicht älter als 48 Stunden sein darf, wurde der 27-Jährige angezeigt und zurück nach Österreich geschickt.
Letzte Woche versuchte ein 50-jähriger Münchner mit einer gefälschten Bescheinigung, noch dazu eines erfundenen Arztes, wieder nach Deutschland einzureisen. Als deutschen Staatsangehörigen durften die Beamten dem Mann die Heimfahrt nicht verwehren, allerdings musste der Münchner erst einen Corona-Test in der Station an der Autobahnrastanlage absolvieren. Nachdem dieser negativ ausfiel, durfte er schließlich weiterreisen. Auf den 50-Jährigen kommt ein Verfahren wegen Fälschens von Gesundheitszeugnissen zu.
Testpflicht für Berufspendler
Deutschland hat weite Teile Tirols Mitte Februar zu einem sogenannten Virusvariantengebiet erklärt. Von dort dürfen aktuell nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in Deutschland einreisen. Ausnahmen gibt es etwa für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen. Sie müssen einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist.
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