Angeklagte vor Gericht
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Urteil im Glasscherben-Prozess

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Landgericht Nürnberg-Fürth: Haft nach Angriff mit Glasscherbe

Landgericht Nürnberg-Fürth: Haft nach Angriff mit Glasscherbe

Im sogenannten Glasscherben-Prozess sind am Landgericht Nürnberg-Fürth die Urteile gefallen. Der 26-jährige Hauptangeklagte ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Von Henry Lai

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat heute die Urteile für die beiden Angeklagten im sogenannten Glasscherben-Prozess gefällt. Der Hauptangeklagte wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der zweite wurde freigesprochen.

Diverse Schnittverletzungen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Oktober 2017 zwei andere Männer nach einem Streit in einem Lokal mit einer Glasscherbe angegriffen hatte. Dabei fügte er einem der beiden mehrere Schnittverletzungen zu, unter anderem im Gesicht. Auch der Begleiter des Opfers wurde von dem 26-Jährigen durch einen Stich mit der Glasscherbe verletzt. 

Zweiter Angeklagter freigesprochen

Beide Opfer mussten im Krankenhaus behandelt werden. Der Hauptangeklagte wurde am Tag nach der Tat festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte einem zweiten Angeklagten zur Last gelegt, bei der Attacke beteiligt gewesen zu sein. Dieser Vorwurf ließ sich aber nicht beweisen, weshalb das Gericht den Mann freisprach.