Bildbeitrag

Grenzkontrollen an der A93

Bildbeitrag
>

Landtag: Innenausschuss berät über bayerische Grenzpolizei

Landtag: Innenausschuss berät über bayerische Grenzpolizei

Bayern soll nach dem Willen der Staatsregierung wieder eine eigene Grenzpolizei bekommen. Heute ist das Vorhaben, das bei Opposition auf Kritik stößt, Thema im Innenausschuss des Landtags. Von Lisa Weiß

Es gab sie schon einmal, bis 1998: Die bayerische Grenzpolizei. Sie war für die Bundesgrenzen in Bayern zuständig, wurde aber dann einige Jahre nach Österreichs Beitritt zum Schengenabkommen abgeschafft. Wenn es nach der bayerischen Staatsregierung geht, soll bald wieder eine bayerische Grenzpolizei Bayerns Bundesgrenzen schützen. Heute diskutiert der Innenausschuss im Bayerischen Landtag darüber.

Gründung der Grenzpolizei am 2. Juli geplant

Digitale Dokumentenprüfgeräte, Wärmebildkameras, mobile Fingerabdruck-Scanner und Drohnen: All das soll zur Ausrüstung der neuen Grenzpolizei gehören. Sie soll, wenn alles nach Plan läuft, am 2. Juli offiziell gegründet werden. Die Zentrale der neuen Grenzschutzbehörde soll in Passau sein.

Kosten für Grenzpolizei noch unklar

Geplant ist, dass anfangs 500 Bereitschaftspolizisten, die jetzt schon an Bayerns Bundesgrenzen im Einsatz sind, auf die Suche nach Straftätern gehen. Die Staatsregierung möchte, dass es in den kommenden fünf Jahren doppelt so viele werden. Die geplante Grenzpolizei soll nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann nicht nur die Aufgabe haben, Schleuser aufzuspüren, sondern vor allem Drogenschmuggel und überhaupt grenzüberschreitende Kriminalität zu verhindern. Wie viel das alles Bayern kosten würde, ist noch nicht ganz klar. Die Staatsregierung rechnet aber in den nächsten Jahren mit über 53 Millionen Euro für die High-Tech-Aussstattung und die Unterbringung der Polizisten.

Opposition: Zu viele Stellen nicht besetzt

Die Opposition im Bayerischen Landtag ist gegen die geplante Grenzpolizei. Sie kritisiert unter anderem, dass Polizisten dafür von ihren Inspektionen abgezogen werden müssen – während ohnehin schon Stellen nicht besetzt werden können.