Geklagt hatte ein angestellter Münchner Taxifahrer. Er hatte gegen die städtische Verordnung verstoßen und deshalb von der Stadt ein Bußgeld aufgebrummt bekommen. Die Verordnung besagt, dass Taxifahrer nur an von den Behörden festgelegten Standplätzen warten dürfen. Die Richter am Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärten, dass die Stadtverwaltung bei Verstößen gegen die Verordnung keine Bußgelder mehr verlangen dürfen.
Taxi-Verband: ohne Standplatzverordnung droht Chaos
Der Taxi-Verband München kritisierte das Urteil. "Wir haben kein Verständnis", sagte der Vorsitzende Florian Bachmann. Es brauche eine Ordnung der Tausenden Taxis in München, ansonsten drohe ein Verkehrschaos in der Innenstadt.
Stadtverwaltung prüft Revision
Die Stadtverwaltung kann innerhalb eines Monats vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision einlegen. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung in den kommenden Wochen vorliege, "prüfen wir weitere Schritte", sagte ein Sprecher.
München hat höchste Taxidichte in Deutschland
Mit zweieinhalb Taxis pro 1.000 Einwohner hat München die höchste Taxidichte in Deutschland. Laut Kreisverwaltungsreferat gibt es in München 3.400 Taxis, die von 20. 000 Taxifahrern gefahren werden. In München gibt es 212 fest eingerichtete Taxistandplätze und 34 Bedarfsstandplätze.