Den Beamten am Zollamt Garching-Hochbrück war beim Röntgen des Pakets der schlechte Zustand der Lieferung aufgefallen. "Die Einfuhr ist erlaubt", sagt Marie Müller vom Hauptzollamt München, "allerdings waren die Schädel teilweise so stark verwest und von Maden befallen, dass wir die Sendung vernichtet haben." Die Vernichtung diene dem Tier- und Seuchenschutz, ergänzt Müller.
Schädel sollten verkauft werden
Die etwa drei Kilo schweren Schädel mit dem imposanten Geweih waren für den Verkauf in München vorgesehen.
Das Tierseuchenrecht greift nicht nur bei lebenden Tieren wie zum Beispiel Nutzvieh und Haustiere, sondern auch bei Erzeugnissen, die von Tieren gewonnen werden. Dazu zählen zum Beispiel Rohstoffe und Abfälle von Tieren, Fleisch, aber auch Milch und Milchprodukte.
Verweste Schlangenköpfe aus Nigeria
Im August hatten die Beamten etwa drei Kilo verweste Schlangenköpfe in einem Paket entdeckt. Die Fracht kam aus Nigeria und war zum Verzehr gedacht. Auch in diesem Fall wurde der Inhalt sofort vernichtet.