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Der Mitangeklagte im NSU Prozess, Andre E. (M)

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NSU-Prozess: Urteil rückt wieder in die Ferne

NSU-Prozess: Urteil rückt wieder in die Ferne

Ein Urteil im NSU-Prozess ist wieder etwas weiter in die Ferne gerückt. Zschäpe-Verteidigerin Anja Sturm konnte ihr Plädoyer am Mittwoch erneut nicht beenden. Und dann bekam der Angeklagte André E. auch noch Migräne. Von Thies Marsen

Seit mehr als zwei Wochen laufen nun schon die Plädoyers der sogenannten Altverteidiger Beate Zschäpes - also jener Anwälte, mit denen die Hauptangeklagte seit bald drei Jahren eigentlich nichts mehr zu tun haben will.

Kaum ein Prozesstag seither wurde regulär beendet, immer wieder musste die Verhandlung vorzeitig abgebrochen werden. Erst war dem Angeklagten und mutmaßlichen NSU-Waffenlieferanten Ralf Wohlleben unwohl, dann war Zschäpe-Anwalt Wolfgang Heer schlecht bei Stimme, anschließend mussten wegen der Unpässlichkeit seiner Kollegin Anja Sturm zwei Prozesstage vorzeitig abgebrochen und einer ganz abgesetzt werden. Am Mittwoch nun war der mutmaßliche NSU-Helfer André E. an der Reihe: Wegen seiner Migräne wurde der Verhandlungstag vorzeitig beendet.

Der Urteilstermin rückt so immer weiter in die Zukunft. Dass die Verteidigerplädoyers noch diese Woche abgeschlossen werden können, scheint inzwischen so gut wie ausgeschlossen, zumal Zschäpe-Anwältin Anja Sturm - ob bewusst oder unbewusst - ausgesprochen langsam vorträgt und auch immer wieder lange Pausen einstreut.

Nicht NSU, sondern WG

In der Sache versuchte Sturm am Mittwoch einmal mehr, Beate Zschäpe als weitgehend harmlose Mitläuferin der beiden NSU-Killer Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt darzustellen, die sich allerhöchstens der Mitwisser-, nicht aber der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gemacht habe.

"Frau Zschäpe war Mitglied einer Wohngemeinschaft, nicht einer terroristischen Vereinigung." Zschäpe-Anwältin Anja Sturm

Und da ohne Zschäpe der NSU nur aus zwei Personen bestanden habe, zur Bildung einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung aber mindestens drei Personen notwendig seien, habe es sich beim NSU auch gar nicht um eine Vereinigung im juristischen Sinne gehandelt.

Schließlich stellte die Anwältin sogar in Abrede, dass es sich bei den Taten des NSU überhaupt um Terror gehandelt habe. Dieser Begriff sei ohnehin nicht klar definiert und werde inflationär gebraucht. Näher erläutern konnte Anja Sturm diese Thesen allerdings nicht, denn da reklamierte André E. bereits starkes Kopfweh. Sturm wird ihren Schlussvortrag morgen fortsetzen, beenden wird sie ihn voraussichtlich erst nächste Woche.