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Parkverbots-Schild

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Recht auf Parken? Schlossbesitzer streiten vor OLG München

Vor dem OLG München streiten heute zwei Besitzer eines Schlosses ums Parken. Vor zwölf Jahren hatte der Schlossherr einen Teil des Gebäudes verkauft. Die neuen Eigentümer wollen nun im Innenhof parken - das aber will der ursprüngliche Besitzer nicht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Ein Streit unter den Besitzern eines Schlosses im Landkreis Rottal-Inn beschäftigt heute das Oberlandesgericht München. 

Darum geht es

Der Schlossherr hatte ein Quergebäude des Ensembles vor zwölf Jahren verkauft. Dessen neue Eigentümer wollen sich nun die Erlaubnis erstreiten, dass sie und ihre Gäste in den Innenhöfen des Schlosses parken dürfen. Genau das will der ursprüngliche Schlossherr nicht dulden. 

In erster Instanz hatten sich die blaublütigen Streitparteien vor dem Landgericht in Landshut getroffen. Dieses verurteilte den ursprünglichen Schlossherren, Gittertore an den Durchgängen im Schlossgelände zu entfernen und ein Versperren der Durchgänge zu unterlassen. Das Landgericht stützte sich dabei auf den Kaufvertrag für das Quergebäude. Darin war dessen Besitzern auf "immerwährende Zeiten" ein Geh- und Fahrtrecht in den Innenhöfen und auf der Zufahrt eingeräumt worden. Die neu hinzugekommenen Schlossherren dürfen deshalb dem Urteil zufolge die Innenhöfe befahren, dort ein- und aussteigen sowie ein- und ausladen.

Kein Parken im Innenhof

Allerdings verwehrte das Landgericht den Klägern und ihren Gästen das Parken in den Innenhöfen, denn das lasse sich nicht aus dem Geh- und Fahrtrecht ableiten. Zu berücksichtigen sei auch, dass in der näheren Umgebung ausreichend kostenlose Parkplätze zur Verfügung stünden, entschied das Landgericht.

Gegen diesen Teil des Urteils haben die Kläger Rechtsmittel eingelegt, nun muss das Oberlandesgericht München entscheiden.