Das Landgericht Regensburg entscheidet heute, ob ein Grundstück der Stadt Neutraubling wegen einer geplanten Förderschule an die Familie Thurn und Taxis zurückgegeben werden muss. Das Fürstenhaus hatte das Areal bereits 1985 an die Stadt Neutraubling verkauft, mit der Einschränkung, dass das Gelände nur für öffentliche Einrichtungen genutzt werden darf.
Spatenstich sollte in diesem Jahr erfolgen
Auf einer Teilfläche des verkauften Areals im Neutraublinger Südosten soll nun eine Förderschule der Katholischen Jugendfürsorge (KJF) entstehen. Der Spatenstich sollte eigentlich noch dieses Jahr erfolgen. Da es sich bei der Förderschule aber nicht um eine staatliche Schule handelt, sieht das Fürstenhaus die Vertragsbedingungen aus dem Jahr 1985 verletzt und fordert die Rückabwicklung des Kaufs, teilt ein Sprecher des Landgerichts mit.
Nach Ansicht der Stadt Neutraubling erfülle die Schule aber einen öffentlichen Auftrag, die Auflage beim Kauf des ehemaligen Ackerlandes sei damit erfüllt. Die Stadt fordert vom Gericht deshalb, die Klage abzuweisen.
Auf dem Grundstück soll noch ein Hallenbad entstehen
Ein Sieg vor Gericht wäre für die Stadt wichtig, da es nicht nur um eine Rückgabe des an die KJF verkaufte Teilstücks für die Förderschule geht, sondern das gesamte 1985 verkaufte Gelände vom Fürstenhaus zurückgefordert wird. Hier soll unter anderem noch ein städtisches Hallenbad entstehen.
Für die KJF selbst ändert sich aber wohl auch bei einer Niederlage der Stadt Neutraubling vor Gericht wenig. Das Fürstenhaus habe für den Fall einer Rückübertragung des Grundstücks mündlich und schriftlich versichert, dass die KJF das Grundstück zu den gleichen Konditionen wie von der Stadt Neutraubling kaufen könne, sagt KJF-Direktor Michael Eibl.