Grundsätzlich gilt: Eine Ersatzzwangshaft darf nur dann angewendet werden, wenn ein vorher verhängtes Zwangsgeld nicht eingetrieben werden kann. Sie ist also das letzte Mittel, um Anordnungen gegenüber Uneinsichtigen durchzusetzen. Fraglich ist, ob das auch gilt, wenn der Staat selber uneinsichtig ist, das nicht tut, was er in diesem Fall laut Gericht eigentlich tun müsste – nämlich bekannt zu machen, wie in München ein Dieselfahrverbot umgesetzt werden soll.
Ministerin Scharf muss wohl nicht hinter Gitter
Die Deutsche Umwelthilfe fordert in ihrem Antrag ein erhöhtes Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro oder Zwangshaft für die Ministerin. Das heißt, nur wenn das Zwangsgeld nicht eingetrieben werden kann, kommt eine Ersatzhaft ins Spiel. Und selbst dann wäre die Frage, ob das auch für den Staat gilt und wer dann stellvertretend für ihn ins Gefängnis müsste. Umweltministerin Scharf jedenfalls kann der Sache gelassen entgegen sehen, sie muss sich wohl nicht auf ein paar Tage im Gefängnis einstellen. Immerhin: Die Deutsche Umwelthilfe hat mit ihrem Antrag für Aufsehen gesorgt.
Die Vorgeschichte
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im Februar 2017 beschlossen, dass der Freistaat Bayern die Vorbereitungen für ein Dieselfahrverbot in München treffen muss und dafür eine Frist gesetzt. Da aber weitgehend nichts geschehen ist, hat das Münchner Verwaltungsgericht auf Antrag der Deutschen Umwelthilfe ein Zwangsgeld von 4.000 Euro verhängt.
Nach Meinung der Umwelthilfe ist aber immer noch nichts passiert, deshalb verlangt sie jetzt eben ein erhöhtes Zwangsgeld oder eine sogenannte Ersatzzwangshaft für die bayerische Umweltministerin.