Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat im eine klare rote Linie gezogen. Sie warnte den CSU-Chef vor einem Alleingang: Es sei eine "Frage der Richtlinienkompetenz", in anderen Staaten registrierte Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückzuweisen, erklärte Merkel in Berlin.
Merkel will in der Frage bis Monatsende auf europäischer Ebene im Gespräch mit anderen EU-Staaten nach Lösungen suchen.
Seehofer ist mit dem Vorgehen einverstanden, will aber die von ihm geplanten Zurückweisungen bestimmter Flüchtlinge an der deutschen Grenze für "Anfang Juli" vorbereiten.
"Richtlinienkompetenz" im Grundgesetz verankert
In Artikel 65 Grundgesetz heißt es: "Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung." Hieraus wird die Richtlinienkompetenz des Bundeskanzlers abgeleitet, auch Kanzlerprinzip genannt.
Die Kanzlerin beharrt darauf, dass es am Monatsende keinen "Automatismus" gebe. Im "Lichte des Erreichten" solle dann über das weitere Vorgehen entschieden werden, betonte Merkel.
Merkel warnt vor Vorstoß gegen "große Philosophie"
Sie sprach sich damit eindeutig gegen die Möglichkeit aus, dann bereits in anderen EU-Ländern registrierte Flüchtlinge an der deutschen Grenze zurückzuweisen. Wenn dies dennoch "in Kraft gesetzt" würde, "dann würde ich sagen, ist das eine Frage der Richtlinienkompetenz", sagte Merkel. Die "große Philosophie" laute, "dass nicht unilateral, nicht unabgestimmt und nicht zulasten Dritter" gehandelt werde.