Die neuen Gesetze erschwerten erheblich den Zugang zu legalen Schwangerschaftsabbrüchen. Als Beispiele nannte er Russland, die Slowakei, Georgien und Mazedonien. Vor allem in stark katholisch geprägten Ländern, können sich Ärzte den Angaben zufolge unter Berufung auf ihr Gewissen weigern, eine Abtreibung vorzunehmen. In Polen etwa hätten mehrere Mediziner einen Abbruch bei einem 14-jährigen Mädchen abgelehnt, das nach einer Vergewaltigung schwanger geworden sei. Außerdem gibt es laut Bericht in einigen Ländern keine oder nur geringe Zuzahlungen zur Empfängnisverhütung.
Bildrechte: BR
Bildbeitrag