In seinem Urteil betont der Gerichtshof, dass die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht in der LKW-Fahrerkabine verbracht werden dürfen, egal wie komfortabel und schlafgeeignet diese Kabinen eingerichtet sind. Die einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten müssen durch entsprechende Strafandrohungen dafür sorgen, dass LKW-Fahrer tatsächlich ihre regulären Ruhezeiten außerhalb der Fahrerkabine verbringen.
Kürzere Ruhezeiten in der Kabine sind in Ordnung
Der Europäische Gerichtshof stützt damit den Erlass des Königreichs Belgien der eine Geldbuße von 1800 Euro vorsieht wenn die reguläre Ruhezeit im LKW eingelegt wird. Gegen diesen königlichen Erlass hatte ein belgisches Transportunternehmen geklagt. Verkürzte Ruhezeiten sind hingegen in der Kabine erlaubt, entschied der EuGH. So ist unter bestimmten Bedingungen eine tägliche verkürzte Ruhezeit von nur neun Stunden statt der normalen elf Stunden erlaubt. Diese neun Stunden darf der Brummifahrer in seiner Kabine verbringen.