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Aufgehängte Wäsche vor einen Lkw-Führerhäusschen.

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Lkw-Fahrer dürfen Ruhezeiten nicht nur im Auto verbringen

Lkw-Fahrer dürfen Ruhezeiten nicht nur im Auto verbringen

Ein LKW ist kein rollender Schlafwagen. Und ein Brummi–Fahrer darf sich auf keinen Fall während der gesamten Woche ausschließlich im LKW aufhalten –sei es fahrend oder schlafend. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Von Ralph Sina.

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Über dieses Thema berichtet: Wirtschaft kompakt am .

In seinem Urteil betont der Gerichtshof, dass die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten nicht in der LKW-Fahrerkabine verbracht werden dürfen, egal wie komfortabel und schlafgeeignet diese Kabinen eingerichtet sind. Die einzelnen europäischen Mitgliedsstaaten müssen durch entsprechende Strafandrohungen dafür sorgen, dass LKW-Fahrer tatsächlich ihre regulären Ruhezeiten außerhalb der Fahrerkabine verbringen.

Kürzere Ruhezeiten in der Kabine sind in Ordnung

Der Europäische Gerichtshof stützt damit den Erlass des Königreichs Belgien der eine Geldbuße von 1800 Euro vorsieht wenn die reguläre Ruhezeit im LKW eingelegt wird. Gegen diesen königlichen Erlass hatte ein belgisches Transportunternehmen geklagt. Verkürzte Ruhezeiten sind hingegen in der Kabine erlaubt, entschied der EuGH. So ist unter bestimmten Bedingungen eine tägliche verkürzte Ruhezeit von nur neun Stunden statt der normalen elf Stunden erlaubt. Diese neun Stunden darf der Brummifahrer in seiner Kabine verbringen.