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Vorschau 2018 Gesetze Änderungen

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Was sich 2018 für Sie ändert (2/2)

Was sich 2018 für Sie ändert (2/2)

Im neuen Jahr guckt der Staat den Autofahrern strenger in den Auspuff. Außerdem neu: Mutterschutz für Auszubildende und ein Auskunftsrecht, wer wie viel verdient. Der Überblick über die Änderungen 2018, Teil 2.

Auskunftsrecht: Wer verdient wieviel?

Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte im neuen Jahr einen individuellen Auskunftsanspruch. Allerdings gilt das nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten: Hier können die Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden.

Kranken- und Sozialversicherung

Der Zusatzbeitrag, den die 54 Millionen Kassenpatienten alleine zahlen müssen, sinkt von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns - im Durchschnitt aller Krankenkassen. Die rechnerische Größe soll abbilden, wie viel Geld die Kassen insgesamt von ihren Mitgliedern zusätzlich brauchen. Die einzelnen Kassen setzen ihren Zusatzbeitrag selbst fest. Die Summe kommt auf den festen Beitragssatz von 14,6 Prozent obendrauf, der je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird.

Die Bemessungsgrenze, bis zu der Beiträge auf Arbeitsentgelt oder Rente zu zahlen sind, steigt bei der Rentenversicherung auf monatlich 6500 Euro in Westdeutschland sowie auf 5800 Euro im Osten. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze auf 4425 Euro pro Monat. Die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt ab 2018 bis zu einem monatlichen Einkommen von 4950 Euro.

Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen

Auch Schülerinnen und Studentinnen können künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen. Wie üblich gilt eine sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, sowie ein achtwöchiges Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Bei der Geburt eines behinderten Kindes verlängert sich diese Frist von acht auf zwölf Wochen. Gleichzeitig soll es aber auch Ausnahmen geben, wenn die Betroffene das möchte. Zudem soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben.

Verbraucherschutz bei Banken, Bauunternehmen und Reiseportalen

Beim Missbrauch von Kreditkarte oder Online-Banking haften Verbraucher in der Regel nur noch bis zu einem Betrag von 50 Euro statt wie bisher bis 150 Euro. Eine Ausnahme gilt nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit. Um dem betroffenen Kunden fahrlässiges Verhalten nachzuweisen, werden vom Zahlungsdienstleister in Zukunft allerdings zusätzliche Beweismittel verlangt.

Häuslebauer können den Vertrag mit einem Bauunternehmer künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Zudem müssen die Bauverträge mehr Details und klare Fristen enthalten. So muss die Baufirma unter anderem einen verbindlichen Termin angeben, zu dem das Gebäude fertig wird.

Ab dem 1. Juli 2018 profitieren Verbraucher bei Buchungen im Internet von zusätzlichem Schutz, wenn sie auf einem Buchungsportal für eine Reise mehrere unterschiedliche Leistungen innerhalb desselben Buchungsvorgangs ausgewählt haben - beispielsweise einen Flug, ein Hotel und einen Mietwagen. Nicht zuletzt soll der Insolvenzschutz für geleistete Zahlungen besser werden. Außerdem hat der Urlauber künftig mehr Zeit, Reisemängel geltend zu machen. Die Frist dafür verlängert sich von einem Monat auf zwei Jahre.

Steuerkriminalität: Unangemeldeter Blick in die Ladenkasse

Finanzämtern ist es ab 2018 erlaubt, die Kassen in Geschäften und Gastronomiebetrieben unangemeldet zu prüfen. Die sogenannte Kassen-Nachschau soll Steuerbetrug eindämmen. Jedes Jahr verliert der Staat hohe Summen, weil Umsätze mit manipulierten Kassen oder fingierten Rechnungen nicht oder falsch erfasst werden.

Verkehr: Bei Abgaswerten sind die Autofahrer in der Pflicht

Während weiter unklar ist, inwieweit die Autoindustrie für Abgasmanipulationen haften muss, schaut der Staat den Autofahrern künftig strenger ins Rohr. Bei der Abgasuntersuchung ist künftig die "Endrohrmessung" in jedem Fall Pflicht - auch wenn bei der elektronischen "On-Board-Diagnose" kein Fehler entdeckt wurde.

Darüber hinaus müssen Neuwagen ab September die strengere Schadstoffklasse 6c erfüllen. Für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h - wie Mofas und Quads - gilt bereits bei einer Erstzulassung ab dem 1.1.2018 die verschärfte Schadstoffnorm Euro 4.

Wer sich 2018 ein neues Auto kaufen will, sollte zudem den 1. September 2018 im Blick behalten. Denn ab diesem Datum wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Schadstoffausstoß nach einem neuen, realistischeren Verfahren gemessen. "Dadurch könnten sich für viele Autos die Kfz-Steuern erhöhen", warnen Verbraucherschützer. Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich nichts.