Bayerisches Verwaltungsgericht weist Klage gegen Grenzkontrollen ab

München: Das Bayerische Verwaltungsgericht hat eine Klage gegen die seit 2015 bestehenden Kontrollen an den Grenzen in Deutschland aus formalen Gründen abgewiesen. Die Klägerin pendelt regelmäßig zwischen Wien und München und wurde im Zug mehrmals von der Bundespolizei kontrolliert; dagegen zog sie vor Gericht. Das Verwaltungsgericht ließ während der Verhandlung zwar erkennen, dass es die Grenzkontrollen als Verstoß gegen den Schengener Grenzkodex versteht; es erklärte die Klage aber aus Verfahrensgründen für nicht zulässig. Im Schengen-Abkommen ist der freie Personen- und Warenverkehr zwischen den Teilnehmerstaaten vereinbart. Binnen-Grenzkontrollen dürfen nur bei besonderen Lagen für maximal sechs Monate angeordnet werden. Die Kontrollen zwischen Deutschland und Österreich wurden aber seit 2015 laufend verlängert.

Sendung: BR24 Nachrichten, 20.12.2024 12:15 Uhr

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