BGH bestätigt Haftstrafe gegen Linksextremistin Lina E.

Karlsruhe: Es bleibt bei der bisherigen Strafe für die Leipziger Studentin Lina E. Sie hatte mit einer Gruppe Linksautonomer mehrmals Rechtsextremisten überfallen. Dafür und für die Mitgliedschaft in einer linksextremen Vereinigung wurde sie 2023 vom Oberlandesgericht Dresden verurteilt: Zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun im Wesentlichen bestätigt. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidiger von Lina E. hatten Revision eingelegt. Zwar korrigierte das Gericht den Schuldspruch in einigen untergeordneten Punkten, doch die Strafhöhe wurde nicht beanstandet. Lina E. muss nun ins Gefängnis. Allerdings werden ihr zweieinhalb Jahre Untersuchungshaft angerechnet.

Sendung: Bayern 3 Nachrichten, 19.03.2025 13:00 Uhr

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