Desinfektionsmittel darf nicht als hautfreundlich beworben werden

Karlsruhe: Desinfektionsmittel dürfen nicht mehr als "hautfreundlich" beworben werden. Der Bundesgerichtshof hat geurteilt, dass diese Angabe eine positive Eigenschaft hervorhebe, wodurch Risiken verharmlost werden könnten. Das gleiche gilt demnach für die Bezeichnungen "ökologisch" und "bio". Damit hat der BGH der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs recht gegeben, die gegen die Drogeriemarktkette dm auf Unterlassung geklagt hatte. Der Karlsruher Konzern hatte in Corona-Zeiten ein Desinfektionsmittel verkauft mit dem Etikett "Hautfreundlich - Bio - ohne Alkohol" stand.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 10.10.2024 13:00 Uhr

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