BKA-Gesetz muss in Teilen geändert werden

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht sieht beim Gesetz für das Bundeskriminalamt Änderungsbedarf. Demnach sind einzelne Teile davon nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen und das Speichern von Daten in einem polizeilichen Informationsverbund. Das BKA-Gesetz muss nun bis spätestens 2025 geändert werden. Bis dahin gelten die Regelungen mit Einschränkungen vorübergehend weiter. Das Gesetz war schon einmal reformiert worden, nachdem das Bundesverfassungsgericht es im Jahr 2016 für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte. Der gemeinnützige Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" hatte gegen mehrere Regelungen des BKA-Gesetzes Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.10.2024 12:00 Uhr

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