Bundestag verlängert Gesetz zur Telekommunikationsüberwachung

Berlin: Der Bundestag hat die Erlaubnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Wohnungseinbrüchen verlängert. Die Maßnahme gilt jetzt weitere fünf Jahre. Um Einbrecher leichter überführen zu können, darf die Polizei die Telefone mutmaßlicher Täter also weiter abhören. Außerdem hat das Parlament - mit den Stimmen von SPD, Grünen, Union sowie auch FDP und des BSW - das Vererben von Bauernhöfen in vier deutschen Bundesländern auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Mit der Reform der sogenannten Höfeordnung wird die Abfindung jener Erben neu geregelt, die bei einer Hofübergabe bisher leer ausgehen. Das gilt aber nur für die Übergabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Hamburg. Andere Länder wie Bayern haben eigene Regelungen.

Sendung: BR24 Nachrichten, 14.11.2024 12:45 Uhr

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