Bundesverfassungsgericht bemängelt BKA-Gesetz

Karlsruhe: Das neue Bundeskriminalamt-Gesetz zur Erhebung und Speicherung von Daten muss in Teilen nachgebessert werden. Einzelne gesetzliche Befugnisse seien verfassungswidrig, entschied das Gericht in Karlsruhe. Sie seien mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar. Unter anderem bemängelte das Gericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Geklagt hatten zwei Rechtsanwältinnen, zwei Fußballfans und ein Aktivist. Sie kritisierten, die Voraussetzungen für die Überwachung seien zu unbestimmt und zu weit gefasst. Gerade für Anwältinnen und Anwälte, die in Strafsachen viele Kontakte zu Verdächtigen haben, könne das zum Problem werden. Auch wurde kritisiert, wie auf Grundlage des BKA-Gesetzes Daten gesammelt, gespeichert und zusammengeführt werden können.

Sendung: BR24 Nachrichten, 01.10.2024 10:45 Uhr

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