Bundesverfassungsgericht urteilt über BKA-Gesetz

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Vormittag, ob dem Bundeskriminalamt im BKA-Gesetz zu große Befugnisse eingeräumt werden. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hatte gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Gesellschaft findet, dass den Ermittlern im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität zu viel gestattet ist. Es geht dabei um das Sammeln von Daten, um den Austausch mit anderen Polizeibehörden sowie um das heimliche Überwachen von Kontaktpersonen von Verdächtigen. Nach Auffassung der Gesellschaft verstoßen die BKA-Befugnisse gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Insbesondere die Regeln zum Sammeln und Speichern von Daten seien viel zu ungenau formuliert.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 01.10.2024 09:00 Uhr

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