Länder können Bundeshilfen für Ganztagsbetreuung abrufen

Berlin: Die Bundesregierung stellt knapp drei Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an Grundschulen bereit. Die Länder können dieses Geld ab sofort beantragen. Mit dem Geld aus dem Investitionsprogramm können die Länder unter anderem Räume in Schulen umbauen und neu ausstatten – oder sogar neue Schulgebäude bauen oder Grundstücke kaufen. Hintergrund ist, dass ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen gilt, zunächst für Schüler in der ersten Klasse und später dann auch für weitere Klassenstufen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 23.08.2024 16:00 Uhr

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